Häufige Fragen

Wir beantworten Ihre Fragen

Benötigt man für jedes Bauvorhaben ein Bodengutachten?

Für größere Bauvorhaben, Gebäude in Hanglagen und in Gebieten, bei denen keine Informationen von Nachbargrundstücken vorliegen empfiehlt sich immer eine Baugrunduntersuchung. Durch diese entstehen aber nicht nur Kosten. Bei eindeutigen Baugrundangaben können die Bauwerksteile statisch optimiert werden und damit Kosten eingespart werden.

Was kostet eine Statik?

Die Kosten für eine Statik richten sich in erster Linie nach den Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und können nicht pauschal angegeben werden. Ist die Statik optimal mit der Bauplanung abgestimmt, ergeben sich allerdings durchaus Sparpotenziale für die eigentliche Errichtung des Gebäudes.

Wie lange dauert die Erstellung einer Statik?

Dies ist abhängig von der Größe des Bauvorhabens. Bei Einfamilienhäusern können wir meist innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Berechnungen liefern.

Können Entwürfe von Gebäuden auch in 3D erstellt und visualisiert werden?

Grundsätzlich planen wir alle Gebäude in 3D und visualisieren mit modernen Rendering-Programmen, um Ihnen als Kunden eine bestmögliche Vorstellung der Entwürfe zu vermitteln.

Benötigen wir für einen Bauantrag noch weitere Planer?

Wir liefern alle erforderlichen Unterlagen wie Bauantragzeichnungen, Statische Berechnungen, Wärme- und EnEV- Nachweise. Für Einfamilienhäuser und kleinere Bauwerke können wir alles aus einer Hand liefern.

Kann ein bereits massiv geplantes Gebäude auch in Holzrahmenbauweise errichtet werden?

Dies ist in der Regel unproblematisch. Ihre bestehende Planung wird auf die speziellen Erfordernisse des Holzrahmenbaus angepasst. Der Aufwand ist meist gering.

Was versteht man unter Gebäudeklassen und welche Auswirkungen kann dies auf meine Planung haben?

Gebäude werden entsprechend ihrer Höhe und Fläche in 4-5 Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Dies kann vom freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus der GK 1 bis zum mehrgeschossigen Wohnhaus der GK 4 oder 5 reichen.

Sollte ich vor einem Grundstückskauf mit einem Architekten oder Planer reden?

Dies empfiehlt sich in jedem Fall. Der Planer kann Ihnen Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes z.B. hinsichtlich Größe, Grenzabständen, zulässigen Höhen oder Dachformen liefern. Er besorgt Bebauungspläne, Kanalbestandspläne und schätzt die Nachbarbebauung ein.

Müssen Statische Berechnungen noch von einem Prüfingenieur geprüft werden?

Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.

Ist es sinnvoll, bei einem Fertighaus einen unabhängigen Sachverständigen zur Bauüberwachung einzubeziehen?

Es empfiehlt sich immer, einen unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen, um eine erste Einschätzung des neuen Gebäudes zu bekommen.

Wer liefert Bewehrungspläne zu Bodenplatten und Decken?

Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann unser Büro alle Bewehrungspläne und zugehörige Stahllisten liefern. Bei der Herstellung von Halbfertigteilen, wie z.B. Filigrandecken und Stahlbetonwänden übernimmt meist der Hersteller die Bewehrungsplanung.

Wer liefert bei einem Holzrahmenbauhaus die Ausführungspläne?

Da der Holzbauer eine sehr detaillierte Werkplanung erstellt, kann diese auch als Ausführungsplanung genutzt werden. Installationsleitungen und Durchbrüche werden dann nach den Angaben der Installateure eingearbeitet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fertighaus und einem Holzrahmenbauhaus?

Technisch gibt es kaum einen Unterschied. Fertighäuser sind eine Massenware. Individuelle Änderungen sind schwierig oder teuer. Holzrahmenbauhäuser werden von Holzbau- oder Zimmereibetrieben geliefert, haben eine individuelle Planung und oft etwas hochwertigere Materialien.

Woher weiß ich, ob ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt ist?

Bei den Handwerkskammern gibt es online einzusehende Listen, in denen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gelistet sind. Auch das entsprechende Fachgebiet ist dort angegeben.

Welches Gebäude ist auf meinem Grundstück möglich?

Anhand der Grundstücksabmessungen und der Bebauungspläne prüfen wir die maximal mögliche Bebauung. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung kontaktieren wir auch erstmals die Behörden und prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.

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