Für größere Bauvorhaben, Gebäude in Hanglagen und in Gebieten, bei denen keine Informationen von Nachbargrundstücken vorliegen empfiehlt sich immer eine Baugrunduntersuchung. Durch diese entstehen aber nicht nur Kosten. Bei eindeutigen Baugrundangaben können die Bauwerksteile statisch optimiert werden und damit Kosten eingespart werden.
Die Kosten für eine Statik richten sich in erster Linie nach den Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und können nicht pauschal angegeben werden. Ist die Statik optimal mit der Bauplanung abgestimmt, ergeben sich allerdings durchaus Sparpotenziale für die eigentliche Errichtung des Gebäudes.
Dies ist abhängig von der Größe des Bauvorhabens. Bei Einfamilienhäusern können wir meist innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Berechnungen liefern.
Grundsätzlich planen wir alle Gebäude in 3D und visualisieren mit modernen Rendering-Programmen, um Ihnen als Kunden eine bestmögliche Vorstellung der Entwürfe zu vermitteln.
Wir liefern alle erforderlichen Unterlagen wie Bauantragzeichnungen, Statische Berechnungen, Wärme- und EnEV- Nachweise. Für Einfamilienhäuser und kleinere Bauwerke können wir alles aus einer Hand liefern.
Dies ist in der Regel unproblematisch. Ihre bestehende Planung wird auf die speziellen Erfordernisse des Holzrahmenbaus angepasst. Der Aufwand ist meist gering.
Gebäude werden entsprechend ihrer Höhe und Fläche in 4-5 Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Dies kann vom freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus der GK 1 bis zum mehrgeschossigen Wohnhaus der GK 4 oder 5 reichen.
Dies empfiehlt sich in jedem Fall. Der Planer kann Ihnen Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes z.B. hinsichtlich Größe, Grenzabständen, zulässigen Höhen oder Dachformen liefern. Er besorgt Bebauungspläne, Kanalbestandspläne und schätzt die Nachbarbebauung ein.
Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.
Es empfiehlt sich immer, einen unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen, um eine erste Einschätzung des neuen Gebäudes zu bekommen.
Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann unser Büro alle Bewehrungspläne und zugehörige Stahllisten liefern. Bei der Herstellung von Halbfertigteilen, wie z.B. Filigrandecken und Stahlbetonwänden übernimmt meist der Hersteller die Bewehrungsplanung.
Da der Holzbauer eine sehr detaillierte Werkplanung erstellt, kann diese auch als Ausführungsplanung genutzt werden. Installationsleitungen und Durchbrüche werden dann nach den Angaben der Installateure eingearbeitet.
Technisch gibt es kaum einen Unterschied. Fertighäuser sind eine Massenware. Individuelle Änderungen sind schwierig oder teuer. Holzrahmenbauhäuser werden von Holzbau- oder Zimmereibetrieben geliefert, haben eine individuelle Planung und oft etwas hochwertigere Materialien.
Bei den Handwerkskammern gibt es online einzusehende Listen, in denen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gelistet sind. Auch das entsprechende Fachgebiet ist dort angegeben.
Anhand der Grundstücksabmessungen und der Bebauungspläne prüfen wir die maximal mögliche Bebauung. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung kontaktieren wir auch erstmals die Behörden und prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.