Dies empfiehlt sich in jedem Fall. Der Planer kann Ihnen Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes z.B. hinsichtlich Größe, Grenzabständen, zulässigen Höhen oder Dachformen liefern. Er besorgt Bebauungspläne, Kanalbestandspläne und schätzt die Nachbarbebauung ein.
Gemeinsam kann man recht schnell herausfinden, ob das gefundene Grundstück entsprechend der Bauherrenwünsche bebaubar ist. Ein solches Vorabgespräch ist bei uns kostenfrei und unverbindlich.
Anhand der Grundstücksabmessungen und der Bebauungspläne prüfen wir die maximal mögliche Bebauung. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung kontaktieren wir auch erstmals die Behörden und prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.
Gebäude werden entsprechend ihrer Höhe und Fläche in 4-5 Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Dies kann vom freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus der GK 1 bis zum mehrgeschossigen Wohnhaus der GK 4 oder 5 reichen.