Anhand der Grundstücksabmessungen und der Bebauungspläne prüfen wir die maximal mögliche Bebauung. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung kontaktieren wir auch erstmals die Behörden und prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.
In die Vorplanung fließen neben den Gegebenheiten des Grundstücks auch Ihre Wünsche hinsichtlich des zu erstellenden Gebäudes ein. Im Idealfall besprechen wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Situation und die entsprechenden Möglichkeiten.
Wir erläutern Ihnen dann anhand der vorliegenden Grundstückspläne die Möglichkeiten und überlegen gemeinsam, welche Art von Gebäude und welche Ausführungsart (Massivbau, Holzrahmenbau, etc.) für Sie Sinn macht.
Bei den Handwerkskammern gibt es online einzusehende Listen, in denen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gelistet sind. Auch das entsprechende Fachgebiet ist dort angegeben.
Dies empfiehlt sich in jedem Fall. Der Planer kann Ihnen Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes z.B. hinsichtlich Größe, Grenzabständen, zulässigen Höhen oder Dachformen liefern. Er besorgt Bebauungspläne, Kanalbestandspläne und schätzt die Nachbarbebauung ein.