Gebäude werden entsprechend ihrer Höhe und Fläche in 4-5 Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Dies kann vom freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus der GK 1 bis zum mehrgeschossigen Wohnhaus der GK 4 oder 5 reichen.
Im Grunde geht es bei der Einteilung darum sicherzustellen, dass im Falle eines Brandes ausreichend Rettungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und die Bauteile ausreichend lang standsicher bleiben.
Daher haben Gebäude einer höheren Gebäudeklasse auch höhere Anforderungen an die Feuerbeständigkeit der Bauteile. Die genauen Anforderungen stehen in der jeweiligen Landesbauordnung.
Da der Holzbauer eine sehr detaillierte Werkplanung erstellt, kann diese auch als Ausführungsplanung genutzt werden. Installationsleitungen und Durchbrüche werden dann nach den Angaben der Installateure eingearbeitet.
Dies ist abhängig von der Größe des Bauvorhabens. Bei Einfamilienhäusern können wir meist innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Berechnungen liefern.