Gebäude werden entsprechend ihrer Höhe und Fläche in 4-5 Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Dies kann vom freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus der GK 1 bis zum mehrgeschossigen Wohnhaus der GK 4 oder 5 reichen.
Im Grunde geht es bei der Einteilung darum sicherzustellen, dass im Falle eines Brandes ausreichend Rettungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und die Bauteile ausreichend lang standsicher bleiben.
Daher haben Gebäude einer höheren Gebäudeklasse auch höhere Anforderungen an die Feuerbeständigkeit der Bauteile. Die genauen Anforderungen stehen in der jeweiligen Landesbauordnung.
Anhand der Grundstücksabmessungen und der Bebauungspläne prüfen wir die maximal mögliche Bebauung. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung kontaktieren wir auch erstmals die Behörden und prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.
Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.