Häufige Fragen

Müssen Statische Berechnungen noch von einem Prüfingenieur geprüft werden?

Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.

"Normale Wohnhäuser" benötigen in der Regel keine weitergehende Prüfung, da unser Büro nachweisberechtigt ist.

Sollte eine Prüfung notwendig sein, übernimmt der Prüfingenieur auch die Bauüberwachung der tragenden Bauteile.

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  1. 1

    Können Entwürfe von Gebäuden auch in 3D erstellt und visualisiert werden?

    Grundsätzlich planen wir alle Gebäude in 3D und visualisieren mit modernen Rendering-Programmen, um Ihnen als Kunden eine bestmögliche Vorstellung der Entwürfe zu vermitteln.

  2. 2

    Benötigen wir für einen Bauantrag noch weitere Planer?

    Wir liefern alle erforderlichen Unterlagen wie Bauantragzeichnungen, Statische Berechnungen, Wärme- und EnEV- Nachweise. Für Einfamilienhäuser und kleinere Bauwerke können wir alles aus einer Hand liefern.

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