Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.
"Normale Wohnhäuser" benötigen in der Regel keine weitergehende Prüfung, da unser Büro nachweisberechtigt ist.
Sollte eine Prüfung notwendig sein, übernimmt der Prüfingenieur auch die Bauüberwachung der tragenden Bauteile.
Anhand der Grundstücksabmessungen und der Bebauungspläne prüfen wir die maximal mögliche Bebauung. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung kontaktieren wir auch erstmals die Behörden und prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.
Gebäude werden entsprechend ihrer Höhe und Fläche in 4-5 Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Dies kann vom freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus der GK 1 bis zum mehrgeschossigen Wohnhaus der GK 4 oder 5 reichen.