Dies ist in der Regel unproblematisch. Ihre bestehende Planung wird auf die speziellen Erfordernisse des Holzrahmenbaus angepasst. Der Aufwand ist meist gering.
Größere Häuser müssen insebsondere hinsichtlich des Brandschutzes überprüft werden. Dies erfolgt aber ohnehin bei jedem Gebäude. Gegebenenfalls erhalten tragende Bauteile entsprechende Bekleidungen.
Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.
Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann unser Büro alle Bewehrungspläne und zugehörige Stahllisten liefern. Bei der Herstellung von Halbfertigteilen, wie z.B. Filigrandecken und Stahlbetonwänden übernimmt meist der Hersteller die Bewehrungsplanung.