Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann unser Büro alle Bewehrungspläne und zugehörige Stahllisten liefern. Bei der Herstellung von Halbfertigteilen, wie z.B. Filigrandecken und Stahlbetonwänden übernimmt meist der Hersteller die Bewehrungsplanung.
Viele Bauunternehmen bieten diese Leistungen direkt dem Kunden an und sind oft deutlich günstiger als Ingenieurbüros. Bei ganz kleinen Vorhaben reichen oft auch Skizzen. Die Bauüberwachung und Freigabe der Pläne erfolgt aber immer über den Statiker.
Bei den Handwerkskammern gibt es online einzusehende Listen, in denen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gelistet sind. Auch das entsprechende Fachgebiet ist dort angegeben.
Dies empfiehlt sich in jedem Fall. Der Planer kann Ihnen Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes z.B. hinsichtlich Größe, Grenzabständen, zulässigen Höhen oder Dachformen liefern. Er besorgt Bebauungspläne, Kanalbestandspläne und schätzt die Nachbarbebauung ein.