Häufige Fragen

Sollte ich vor einem Grundstückskauf mit einem Architekten oder Planer reden?

Dies empfiehlt sich in jedem Fall. Der Planer kann Ihnen Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes z.B. hinsichtlich Größe, Grenzabständen, zulässigen Höhen oder Dachformen liefern. Er besorgt Bebauungspläne, Kanalbestandspläne und schätzt die Nachbarbebauung ein.

Gemeinsam kann man recht schnell herausfinden, ob das gefundene Grundstück entsprechend der Bauherrenwünsche bebaubar ist. Ein solches Vorabgespräch ist bei uns kostenfrei und unverbindlich.

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    Müssen Statische Berechnungen noch von einem Prüfingenieur geprüft werden?

    Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.

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    Wer liefert Bewehrungspläne zu Bodenplatten und Decken?

    Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann unser Büro alle Bewehrungspläne und zugehörige Stahllisten liefern. Bei der Herstellung von Halbfertigteilen, wie z.B. Filigrandecken und Stahlbetonwänden übernimmt meist der Hersteller die Bewehrungsplanung.

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