Dies richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. Dort gibt es Kriterienkataloge, die z.B. bei Sonderbauten und komplexeren Tragsystemen eine zusätzliche Prüfung vorschreiben.
"Normale Wohnhäuser" benötigen in der Regel keine weitergehende Prüfung, da unser Büro nachweisberechtigt ist.
Sollte eine Prüfung notwendig sein, übernimmt der Prüfingenieur auch die Bauüberwachung der tragenden Bauteile.
Da der Holzbauer eine sehr detaillierte Werkplanung erstellt, kann diese auch als Ausführungsplanung genutzt werden. Installationsleitungen und Durchbrüche werden dann nach den Angaben der Installateure eingearbeitet.
Dies ist abhängig von der Größe des Bauvorhabens. Bei Einfamilienhäusern können wir meist innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Berechnungen liefern.