Häufige Fragen

Wer liefert Bewehrungspläne zu Bodenplatten und Decken?

Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich kann unser Büro alle Bewehrungspläne und zugehörige Stahllisten liefern. Bei der Herstellung von Halbfertigteilen, wie z.B. Filigrandecken und Stahlbetonwänden übernimmt meist der Hersteller die Bewehrungsplanung.

Viele Bauunternehmen bieten diese Leistungen direkt dem Kunden an und sind oft deutlich günstiger als Ingenieurbüros. Bei ganz kleinen Vorhaben reichen oft auch Skizzen. Die Bauüberwachung und Freigabe der Pläne erfolgt aber immer über den Statiker.

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    Welches Gebäude ist auf meinem Grundstück möglich?

    Anhand der Grundstücksabmessungen und der Bebauungspläne prüfen wir die maximal mögliche Bebauung. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung kontaktieren wir auch erstmals die Behörden und prüfen die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.

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    Was versteht man unter Gebäudeklassen und welche Auswirkungen kann dies auf meine Planung haben?

    Gebäude werden entsprechend ihrer Höhe und Fläche in 4-5 Gebäudeklassen (GK) eingeteilt. Dies kann vom freistehenden, eingeschossigen Einfamilienhaus der GK 1 bis zum mehrgeschossigen Wohnhaus der GK 4 oder 5 reichen.

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